Die Voraussetzungen für eine Echtheitsbestätigung des Passes der Serie G durch die Botschaft der Republik Irak /Konsularabteiluung und dem Generalkonsulat der Republik Irak sind das Vorlegen folgender Dokumente:
1. Der G-Pass im Original und davon 2 Farbkopien
2. Original der irakischen Staatsangehörigkeitsurkunde und davon 2 Farbkopien
3. Original des irakischen Personalausweises und davon 2 Farbkopien
4. Eine farbige Kopie des Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland
5. Eine schrifliche Anfrage der zuständigen Ausländerbehörde an die Botschaft der Republik Irak /Konsularabteilung bezw. Generalkonsulat der Republik Irak , in der diese spezielle Anfrage nach einer Bestätigung der Echtheit des Passes der Serie G für die betreffende Person formuliert ist.
Alle oben erwähnten Unterlagen müssen vorgelegt werden, dabei ist zu beachten, dass Sie bitte unbedingt
a.) persönlich vorsprechen
b.) bei Kindern unter 14 Jahren kann der Vater stellvertretend vorsprechen
c.) Der irakische Personalausweis und die irakische Staatsangehörigkeitsurkunde werden von den irakischen Behörden überprüft
d.) Wenn der Pass den deutschen Behörden vorliegt, können diese direkt an die Botschaft der Republik Irak/Konsularabteilung bezw. an das Generalkonsulat der Republik Irak schreiben mit der Bitte um Prüfung.
e.) Alle Anfragen auf Bestätigung der Echtheit eines Passes, die mit der Post geschickt werden, werden abgelehnt.
Diese Regelung gilt ausnahmslos ab dem 01.04.2009
Botschaft der Republik Irak/Konsularabteilung- Generalkonsulat Der Republik Irak , 20.04.2009
Berlin, 21.04.2009 Öffentlichkeitsabteilung
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