Das
irakische Innenministerium hat angewiesen, keine Anträge auf Passausstellung
bis auf Weiteres anzunehmen. Zur Zeit wird das System
in den Botschaftern erneuert und erweitert, dass dem irakischen Bärger in
Zukunft vieles erleichtern soll.
Um die
Umstellung abzuschließen, werden noch einige notwendige technische Ausrästungen
erwartet als auch ein Einweisungsteam des irakischen Innenministeriums.
Der
Botschafter bemüht sich sehr, das Procedere der Passausstellung für die Iraker
in Deutschland zu erleichtern und zu verbessern, um Verspätungen und lange
Wartezeiten zu vermeiden.
Vorerst
im Folgenden die Richtlinien zur Passbeantragung der Serie A:
1. Schriftlichen Antrag
an den Konsul formulieren.
2. Personalausweis im
Original + 2 farbige Kopien
3. Staatsangehörigkeitsurkunde
im Original + 2 farbige Kopien
4. Zwei Kopien des
deutschen Aufenthaltsdokuments, 1+2 Seite
5. Zwei Kopien des alten
Passes, 1+2 Seite sowie Kopie des deutschen Aufenthaltsdokuments im alten Pass und , falls dieser Pass verlängert wurde, die Seite der
Verlängerung kopieren.
6. Vier aktuelle
biometrische Passfotos
7. Ein großer
frankierter Umschlag mit Briefmarken im Wert von 3,50 euro , sowie ein
Briefumschlag normaler Größe frankiert für Rückantwort.
8. Alle Unterlagen
bitte in einem großen Umschlag per Einschreiben mit leserlicher
, klarer Schrift mit Angabe der vollständigen Adresse und des
vollständigen Namens an die Botschaft / Konsularabteilung schicken.
-Die Botschaft prüft die Unterlagen und gibt dann per
Telefon oder postalisch die Angabe eines Termins bekannt.
-Das farbige Antragsformular für
den Pass muss der Bürger sorgfältig ausfüllen, eine Kopie des Antragsformulars
wird nicht angenommen. Ein präzises lesbares Schreiben ist notwendig, um Fehler
im späteren Pass zu vermeiden und lange Wartezeiten zu verhindern.
-Beim Termin in der Konsulat Abteilung der Botschaft wird
zusätzlich ein Finderabdruck des Antragstellers genommen.
9. Bitte beachten Sie
die Hinweise des Innenministeriums, dass der Vater den Passantrag für Ehefrau
und Kinder bestätigen muss. Es gibt darüber hinaus weitere Sonderfälle, die
eine Sonderregelung des Innenministeriums benötigt. Dies obliegt den Behörden
in Bagdad.
10. Die Genehmigung der
vorgelegten Dokumente und Unterlagen wird ausschließlich in Bagdad entschieden.
Weitere
Informationen ( auf arabisch ) erhalten Sie über folgende Links:
http://www.iraqinationality.gov.iq/passport_ar.htm
Das Antragsformular für
den Pass
Zusätzliche Hinweise:
a.)Alle kopierten
Unterlagen müssen ebenfalls in DIN A4 Format eingereicht werden.
b.)Bitte beachten Sie
bei Ihrer Antragstellung den Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Berlin und
dem Generalkonsulat in Frankfurt Am Main , je nach
Ihrem Wohnort.
Berlin, Öffentlichkeitsabteilung, 17.12.2010
Botschaft der Republik Irak / Berlin
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